Verordnung/Kosten

 

Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen auf Grundlage der gesetzlichen Regelung zur SAPV, nach Prüfung des Anspruches, die notwendigen Kosten. Hierzu ist eine Verordnung notwendig, welche von den Hausärzt*innen oder von den Fachärzt*innen ausgestellt werden. Die Abrechnung mit den Krankenkassen übernimmt die Verwaltung der Stiftung Celler Netz.

 

Spendeninformation

 

Die Krankenkassen übernehmen nur die notwendigen Kosten der palliativen Versorgung. Es ist nicht möglich, dass unser Gesundheits- und Sozialsystem alle entstehenden Kosten für die Betreuung schwerstkranker Menschen übernimmt. Daher wird bürgerschaftliches Engagement immer wichtiger.
Die sechs Organisationen stehen mit vielen ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den schwerstkranken und sterbenden Menschen und ihren Angehörigen zur Seite.

 

Für diese Arbeit benötigen wir finanzielle Unterstützung:

Sie können uns dabei unterstützen, indem Sie sich mit einer Spende beteiligen. Gerne sind wir Ihnen mit einer Spendenquittung behilflich, damit Sie alle steuerlichen Vorteile im Zuge Ihres Engagements geltend machen können.
Die zugewendeten Gelder kommen direkt dorthin, wo Sie gebraucht werden: für die Betreuung der schwerstkranken Menschen.
Wenn Sie an nachhaltiger Unterstützung interessiert sind, können Sie Zustiftungen zum Stiftungskapital geben – bitte wenden Sie sich dann direkt an die Stiftung.
 

 

Gemeinsam – miteinander – nebeneinander

 

Spendenkonto:
Gemeinnützige Stiftung Celler Netz
Hospiz- und Palliativstützpunkt
Spendenkonto IBAN DE87 2695 1311 0000 4001 01
Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg BIC NOLADE21GFW